Return-Path: <owner-linux-bern@icemark.ch>
Received: from varenorn.icemark.ch (majordom@varenorn.icemark.ch [212.40.16.225])
     by stinky.trash.net (8.9.2/8.9.0) with ESMTP id WAA13948;
     Mon, 11 Jan 1999 22:18:19 +0100 (MET)
Received: (from majordom@localhost)
     by varenorn.icemark.ch (8.8.8/8.8.8/Debian/GNU) id XAA16537
     for linux-bern-list; Mon, 11 Jan 1999 23:23:25 +0100
Received: from smtp.plusnet.ch (root@obelix.plusnet.ch [194.158.230.8])
     by varenorn.icemark.ch (8.8.8/8.8.8/Debian/GNU) with ESMTP id XAA16533
     for <linux-bern@icemark.ch>; Mon, 11 Jan 1999 23:23:21 +0100
Received: from brunix.ch (pop-zh-8-dialup-54.spectraweb.ch [194.230.4.246])
     by smtp.plusnet.ch (8.9.1/8.9.1) with ESMTP id WAA19315
     for <linux-bern@icemark.ch>; Mon, 11 Jan 1999 22:17:32 +0100
Nachrichten-ID: <369A6BD5.52B3779C@brunix.ch>
Datum: Mon, 11 Jan 1999 22:25:01 +0100
Von: Fritz Bruni <f.bruni@brunix.ch>
Firma: bruni informatik
X-Mailer: Mozilla 4.5 (Macintosh; I; PPC)
X-Accept-Language: en,en-US,de,de-CH
MIME-Version: 1.0
An: linux-bern@icemark.ch
Betreff: [linux-bern] Vorschlag Statuten
Content-Type: text/plain; charset=iso-8859-1; x-mac-type="54455854"; x-mac-creator="4D4F5353"
Content-Transfer-Encoding: 8bit
Absender: owner-linux-bern@icemark.ch
Precedence: bulk
Status: RO
X-Status:
X-Mozilla-Status: 8001
X-Mozilla-Status2: 00000000
X-UIDL: b5769c4906f590d4d9301783c0cfb337

Hallo
 Hier der Vorschlag fr die Statuten. Ergnzte oder genderte Punkte
sind mit <*   .... *> markiert.

Gerne erwarte ich bis Samstag Eure Vorschlge. Ich sehe vor, dass diese
Statuten
fr den 29. als fertiges Packet zur Abstimmung kommen. Diskussionen ber
einzelne
Punkte knnen nicht an  der Versammlung gefhrt werden.

Evtl. wren noch weitere Punkte angebracht.

Ich werde entsprechende Exemplare ausdrucken fr den 29.1.

<* gendert *>

                      Statuten

                          1.Name und Sitz
                          2.Zweck
                          3.Mittel
                          4.Aufnahme von Mitglieder
                          5.Austritt
                          6.Ausschluss
                          7.Organisation
                          8.Generalversammlung
                          9.Mitgliederversammlung
                         10.Vorstand  und <*Amtsdauer*>
                         11.Kontrollstelle
                         12.Protokoll
                         13.Vereinsvermgen
                         14.Haftung
                         15.Statutenrevision  <* *>
                         16.Auflsung des Vereins
                         17.Schlussbestimmungen

                      1. Name und Sitz

                      1.1 Unter dem Name "LUGBE - Linux User Group
<*Bern*>" besteht ein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen
                      Zivilgesetzbuches (ZGB) unabhngiger Verein. Die
Normen des ZGB ber Vereine sind auf diese Vereinigung anwendbar,
                      soweit sie durch die folgenden statuarischen
Bestimmungen nicht gendert werden.

                      1.2 Der Verein ist politisch und konfessionell
neutral und unabhngig.

                      1.3 Der Sitz und der Gerichtsstand befindet sich
in Bern.

                      2. Zweck

                      Der Verein bezweckt die Frderung des
Erfahrungsaustausches zwischen den Benutzern von LINUX bzw. UNIX und die

                      Pflege der Kamaradschaft unter Mitgliedern.

                      3. Mittel

                      3.1 Die finanziellen Mittel setzen sich zusammen
aus:
                      - Vereinskapital
                      - Jahresbeitrge der Mitglieder
                      - Spenden, Vermchtnisse und Schenkungen
                      - Reinertrag aus Publikationen und andersweitigen
Verkufen
                      - Ertrag aus der Durchfhrung von Kursen
                      - Zinsen

                      3.2 Die jhrlichen Mitgliederbeitrge werden durch
die Generalversammlung bestimmt, betragen jedoch maximal 200.-- .
Frage von Nobert Bladt: Ist ein oberes Limit sinnvoll / ntig ?
<* Beitrge gemss LUGS,  Studenten und Lehrlinge, Einzelpersonen,
Arbeitslose, Firmen, ... *>
Nach ZGB Art 71-I sollten die Beitrge hier festgesetzt werden, gefllt
Euch das?

                      3.3 Ehrenmitglieder, die von der
Generalversammlung aufgrund besonderer Verdienste ernannt werden, sind
von der
                      Beitragspflicht befreit.

                      3.4 Kurse durch LUGBE erfolgen nur an Mitglieder
und fr diese mglichst zum Selbstkostenpreis. (Entscheid beim
                      Vorstand).
<* Kurse knnen von Mitglieder organisiert werden fr Nichtmitglieder,
entsprechende Preisstrukturen werden von Fall  zu Fall festgelegt
oder durch den Vorstand*>  # zum aufpolieren der Vereinskasse  - da
kommen Elemente dazu wie Raummiete usw.
# gebe  diesen Punkt fr die offene Diskussions  frei.

                      4. Aufnahme von Mitgliedern

                      4.1 Aktivmitglieder knnen natrliche und
juristische Personen werden, die der aktiven Untersttzung der
Vereinsziele
                      verpflichten. <* Die Mitgliedschaft ist weder
verusserlich noch vererblich *>

                      4.2 ber die Aufnahme von juristischen Personen
entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

                      4.3 Die Anmeldung erfolgt durch Einsenden des
vollstndig ausgefllten Anmeldeformulars an die Vereinsadresse. Fr
                      die definitive Aufnahme ist die Einzahlung des
Mitgliederbeitrages fr das laufende Vereinsjahr Bedingung.

                      5. Austritt

                      5.1 Der Austritt ohne finanzielle Verpflichtungen
fr das laufende Jahr, kann bis zu einem Monat nach Veroeffentlichung
                      des GV-Protokolls erfolgen.

                      5.2 Der Austritt hat stets schriftlich zu
erfolgen.

                      5.3 Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder
haben keinen Anspruch auf jegliche Rckerstattung.

                      6. Ausschluss

                      Mitglieder knnen ausgeschlossen werden, wenn sie
dem Vereinszweck zuwiderhandeln, das Ansehen des Vereins
                      schdigen, die Statuten und Vereinsbeschlsse
wiederholt missachten.
                      Dem auszuschliessenden Mitglied ist der
Ausschlussantrag mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen und ihm
Gelegenheit
                      zu geben, sich innert zehn Tagen schriftlich bei
dem/der VorstandsprsidentIn zu rechtfertigen.
                      Ein gltiger Ausschluss erfolgt auf Antrag eines
Mitgliedes durch die Mitgliederversammlung und wird mit
                      Zweidrittelsmehrheit der Anwesenden beschlossen.
Vom gefassten Beschluss ist das Mitglied per Einschreibebrief zu
                      verstndigen.
                      Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag nicht
fristgemss einzahlen, werden ohne Abmahnung ausgeschlossen.
                      Der Ausschluss kann auch ohne Angabe der Grnde
erfolgen.

                      7. Organisation

                      Die Vereinsorgane sind:
                      a) die Generalversammlung
                      b) die Mitgliederversammlung
                      c) der Vorstand
                      d) die Kontrollstelle

                      8. Generalversammlung

                      Die ordentliche Generalversammlung findet in der
Regel <*im ersten Quartal  *> statt. Obligatorische Traktanden sind:

                      8.1 Abnahme der Jahresberichtes und der Rechnungen
:
                      a) des Vorstandes
                      b) der Rechnungsrevisoren

                      8.2 Wahlen :
                      a) des Vorstandes
                      b) der Rechnungsrevisoren

                      8.3 Antrge
                      Ferner fallen in den Aufgabenkreis der
Generalversammlung: Behandlung von Geschften mit ffentlich-rechtlichem

                      Einschlag, Statutennderungen,
Investitionsantrge, Festsetzung des Jahresbeitrages, Auflsung des
Vereins.
                      Die Generalversammlung fasst ihre Beschlsse zu
Statuten, Statutennderungen und Auflsung des Vereines mit
                      Zweidrittelsmehrheit, zu den berigen Geschften
mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Mitglieder sind
                      sptestens 30 Tage vor der Generalversammlung
schriftlich einzuladen. Den Einladungen liegt eine provisorische
                      Traktandenliste bei.
                      Antrge an die Generalversammlung mssen
sptestens 14 Tage vor deren Abhaltung dem Vorstand schriftlich
                      eingereicht werden.
                      Ausserordenliche Generalversammlungen knnen vom
Vorstand jederzeit einberufen werden. Er ist
                      dazu verpflichtet, sobald ein Begehren von einem
Fnftel der Mitglieder gestellt wird. Der Vorstand ist berechtigt, nach
                      vorheriger Ansage, Trkontrollen zu verordnen.

                      9. Mitgliederversammlung

                      Nach Bedarf kann der Vereinsprsident allein oder
die Mehrheit des Vorstandes eine Mitgliederversammlung
                      einberufen. Der Zeitpunkt der
Mitgliederversammlungen wird in der <*Newsgroup*> und auf der Home-Page
publiziert.
                      An dieser Versammlung werden die laufenden
Geschfte beschlossen, soweit sie nicht in die Kompetenz des Vorstandes
                      fallen. Die Beschlsse werden mit einfacher
Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die <* Beschlsse *>
                      werden auf der HOME-Page  des Vereins publiziert.
                      Die Versammlungen sind so kurz wie mglich zu
halten, so dass der Treffcharakter nicht beeintrchtigt wird.

<* Dei Generalversammlung ist beschlussfhig, wenn mindestens  1/3
seiner Mitglieder  und der volle Vorstand anwesend sind. *>

                      10. Vorstand

                      Zur Leitung des Vereins und zur Besorgung der
laufenden Geschfte whlt die Generalversammlung fr das laufende Jahr
                      einen Vorstand. Dieser setzt sich zusammen aus :
                      - Prsident
                      - Vize-Prsident
                      - Aktuar
                      - Kassier
                      - RedaktorIn / Beisitzer

          <*Web-master*>

                      Der Vorstand kann neue mter vorschlagen.
                      Dringend notwendige Ersatzwahlen knnen an einer
Mitgliederversammlung stattfinden.
                      Der Vorstandsprsident vertritt den Verein Dritten
gegenber. Er fhrt zusammen mit dem Aktuar in
                      administrativem, zusammen mit dem Kassier in
finanziellen Angelegenheiten die rechtsverbindliche Unterschrift.
                      Er leitet die Versammlungen und berwacht
smtliche Angelegenheiten des Vereins. Der Vorstand kann Mitglieder
                      zur einmaligen, selbststndigen Vertretung des
Vereins ermchtigen.
                      Auf Ende Geschftsjahr wird die Rechnung
abgeschlossen und den Rechnungsrevisoren vorgelegt, die sie mit Ihren
                      Antrgen versehen an die Generalversammlung
weiterleiten.
                      Der Vorstand besitzt eine Ausgabenkompetenz von
Fr. 500.- jhrlich, sofern dies die Mittel des Vereins nicht
berschreitet.
                      Der Vorstand ist beschlussfhig, wenn mindestens
die Hlfte seiner Mitglieder mit dem Vorstandsprsident oder
                      dessen StellvertreterIn anwesend sind.

                      10.1 Amtsdauern

                      <*  Die Amtsdauer der Vorstandmitglieder und der
Revisoren betrgt 2 Jahre. Diese sind
                       nach Ablauf  der Amtsperisode wieder whlbar. *>

                      11. Kontrollstelle

                      Die Generalversammlung whlt zwei Revisoren und
einen Ersatz. Den Revisoren obliegt die Prfung der Jahresrechnung
                      und smtliche dem Verein unterstellte Kassen sowie
des Materialdepots.

                      12. Protokoll

                      ber die Verhandlungen und Beschlussfassungen
smtlicher Vereinsorgane ist ordnungsgemss Protokoll zu fhren. Dies
                      geschieht durch den Aktuar. Ist dieser nicht
anwesend, so bestimmt der Vorstand einen Ersatz aus den eigenen
                      Reihen.

                      13. Vereinsvermgen

                      Smtliche Einnahmen und Vermgensgegenstnde des
Vereins drfen nur zur Frderung des Vereinszweck Verwendung
                      finden.

                      14. Haftung

                      Fr Schulden des Vereins haftet ausschliesslich
das Vereinsvermgen.

                      15. Statuten<*revision*>

                      Statutennderungen knnen nur durch die
Generalversammlung mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder
                      beschlossen werden und erlangen ihre Gltigkeit,
wenn deren Behandlung in der Einladung zur Generalversammlung
                      mitgeteilt wurde. <* Antrge knnen durch alle
Mitglieder gestellt werden.  Antrge durch Mitglieder werden vom
Vorstand
                      zur Prfung auf die nchste Generalversammlung
entgegengenommen *>

                      16. Auflsung des Vereins

                      16.1 ber die Auflsung des Vereins kann nur die
Generalversammlung mit vollstndigem Vorstand beschliessen, an der
                      mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend
sind. Wird die Zahl nicht erreicht, so ist eine zweite
Generalversammlung
                      einzuberufen, die nicht frher als 14 Tage und
nicht spter als 30 Tage nach der ersten stattfinden darf; bei dieser
zweiten
                      Generalversammlung spielt die Zahl der anwesenden
Mitglieder keine Rolle mehr. In beiden Fllen ist eine
                      Zweidrittelsmehrheit zur Beschlussfassung ber die
Auflsung des Vereins notwending.

                      16.2 Der Verein wird ohne Einberufung einer
Generalversammlung aufgelst, wenn der Vorstand nach einer
                      Generalversammlung nicht mehr statutengemss
besetzt werden kann oder falls der Verein zahlungsunfhig ist.

                      16.3 Ergibt sich bei der Liquidation des
Vereinsvermgens ein berschuss, so fllt dieser in das Eigentum des
                      Jugendamtes der Stadt  <*Bern*> , welches nur zur
Frderung ausserschulischen Ttigkeiten im Bereich Informatik verwendet
                      werden darf.

                      17. Schlussbestimmungen

           <*
                      Diese Statuten wurden fr die  Grnderversammlung
von 29.1.1999 erarbeitet. Der Vorstand und die
Mehrheit der Mitglieder haben der Grndung und den Statuten des Vereins
LUGBE zugestimmt.  Sie gelten fr alle Mitglieder und
                      werden mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars
anerkannt.
*>

Viel Spass
Fritz

--

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